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Artikel 7 - Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPGNeuG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 ändert mWv. 1. Juli 2013 BauPG

(1) Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bauproduktengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2012.