§ 2 Aufgaben des Bundes
Dem Bund obliegt die Durchsetzung der Fahrgastrechte auf dem Gebiet des See- und Binnenschiffsverkehrs.
interne Verweise§ 8 EU-FahrgRSchG Verordnungsermächtigung (vom 01.10.2021) ... für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 2 ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. zu ...
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