§ 11
Die Handwerkskammer hat dem Gewerbetreibenden die beabsichtigte Eintragung in die Handwerksrolle gegen Empfangsbescheinigung mitzuteilen; gleichzeitig und in gleicher Weise hat sie dies der Industrie- und Handelskammer mitzuteilen, wenn der Gewerbetreibende dieser angehört.
interne Verweise§ 20 HwO ... Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe finden § 10 Abs. 1, die §§ 11 , 12, 13 Abs. 1 bis 3, 5, die §§ 14, 15 und 17 entsprechend Anwendung. § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1174
Artikel 3 RL2019/1152-UG Änderung der Handwerksordnung ... vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1654) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" durch die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" ... die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" durch die Wörter „ § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" ...
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