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Zitierungen von § 37a Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37a HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42h HwO (vom 01.01.2020)
... Absatz 3 Satz 1 sowie § 33 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 und 4 und die §§ 34 bis 35a, 37a und 38 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der ...
§ 42n HwO (vom 01.01.2020)
... § 31 Abs. 2 und 3 sowie § 33 Absatz 3 und die §§ 34 bis 35a, 37a und 38 gelten entsprechend. (4) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.01.2020)
... Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10 nicht; ...

Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung
... zusammen mit dem zweiten Teil abzulegen." 15. Die §§ 37 bis 40 werden durch die folgenden §§ 37 bis 40 ersetzt: „§ 37 ... 15. Die §§ 37 bis 40 werden durch die folgenden §§ 37 bis 40 ersetzt: „§ 37 (1) Der Lehrling (Auszubildende) kann ... erworben hat, weiche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 37a (1) Über die Zulassung zur Gesellenprüfung entscheidet der Vorsitzende des ... Prüfungsausschüsse. § 31 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 34 bis 35a, 37a und 38 gelten entsprechend. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung ... Prüfungsausschüsse. § 31 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 34 bis 35a, 37a und 38 gelten entsprechend. (4) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 BBMoSG Änderung der Handwerksordnung
... Absatz 3 Satz 1 sowie § 33 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 und 4 und die §§ 34 bis 35a, 37a und 38 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der ...