Zitat in folgenden NormenMeisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfV)
Artikel 1 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 15 MPVerfV Prüfungsaufgaben ... Teile I und II der Meisterprüfung jedenfalls die Beisitzer nach § 48 Absatz 3 und 4 oder § 51b Absatz 4 und 5 der Handwerksordnung mit und 2. für die Teile III und IV der Meisterprüfung jedenfalls der ... die Teile III und IV der Meisterprüfung jedenfalls der Beisitzer nach § 48 Absatz 5 oder § 51b Absatz 6 der Handwerksordnung mit. Der Meisterprüfungsausschuss kann in seinen Beschlüssen ...
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung ... bis 42q" ersetzt. b) Im Dritten Teil wird die Angabe „§§ 51a bis 51b " durch die Angabe „§§ 51a bis 51d" ersetzt. 2. In § 7 ... Teil wird die Angabe „§§ 51a bis 51b" durch die Angabe „§§ 51a bis 51d" ersetzt. 2. In § 7 Abs. 2 Satz 3 werden die Angabe „§ 42 ... ersetzt. 25. Nach § 51a werden die folgenden §§ 51b und 51c neu eingefügt: „§ 51b (1) Die Handwerkskammer ... 51a werden die folgenden §§ 51b und 51c neu eingefügt: „§ 51b (1) Die Handwerkskammer errichtet an ihrem Sitz für ihren Bezirk ... des Bundesvertriebenengesetzes bleiben unberührt." 26. Der bisherige § 51b wird § 51d. 26a. In § 90 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt: ... 3" eingefügt. 28. In § 117 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 51b " durch die Angabe „§ 51 d" ersetzt. 29. § 118 Abs. 1 wird wie ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Artikel 1 5. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung ... 7 der § 51d Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 7 tritt." 17. § 51b wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... berufen werden. Für die Stellvertreter gilt Absatz 7 entsprechend." 18. Nach § 51b werden die folgenden §§ 51c und 51d eingefügt: „§ 51c ...
Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Zitate in aufgehobenen TitelnMeisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
V. v. 17.12.2001 BGBl. I S. 4154; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
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