Artikel 6 - Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Nachweisgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 NachwG § 2

§ 2 Absatz 1 Satz 4 des Nachweisgesetzes vom 20. Juli 1995 (BGBl. I S. 946), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Artikel 3a MiLoGEG Änderung des Nachweisgesetzes
... Nachweisgesetz vom 20. Juli 1995 (BGBl. I S. 946), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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