Auf Grund des §
4 Absatz 4 des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. November 2010 (BGBl. I S. 1720) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2012.