§ 1 - EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Verordnung (EU-FahrgRSchV)

V. v. 12.12.2012 BGBl. I S. 2571 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 485
Geltung ab 17.12.2012; FNA: 9510-32-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung dient der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 1) sowie der Ausführung des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2454).



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