Artikel 2 - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2012 (2. NHG 2012 k.a.Abk.)

G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2580 (Nr. 59); Geltung ab 01.01.2012
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Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2012 HG 2012 Anhang (neu)

Der Bundeshaushaltsplan 2012 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.



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