(1) 1Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. 2Es umfasst 24 Monate Fachstudien an der Hochschule und zwölf Monate Praktika.
(2) Das Studium gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1.
- Grundstudium,
- 2.
- Praktikum I,
- 3.
- Hauptstudium I,
- 4.
- Praktikum II,
- 5.
- Hauptstudium II,
- 6.
- Praktikum III,
- 7.
- Hauptstudium III.
(2a) Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 die Studienabschnitte anders gegliedert werden.
(3) Den Studienverlauf im Einzelnen und die Inhalte der Module legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3552
Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2862