Anlage 1 - Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen (StRVErluÄndV k.a.Abk.)

Anlage 1 zu Artikel 5 Nummer 14 - Tabelle A (Beratungstabelle)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Anlage 1 Tabelle A (Beratungstabelle)

Gegenstandswert bis ... Euro Volle Gebühr (10/10) Euro
30026
60047
90068
1.200 89
1.500 110
2.000 140
2.500 169
3.000 198
3.500 228
4.000 257
4.500 287
5.000 316
6.000 355
7.000 394
8.000 433
9.000 471
10.000 510
13.000 552
16.000 594
19.000 636
22.000 678
25.000 720
30.000 796
35.000 872
40.000 947
45.000 1.023
50.000 1.098
65.000 1.179
80.000 1.260
95.000 1.341
110.000 1.422
125.000 1.503
140.000 1.583
155.000 1.664
170.000 1.745
185.000 1.826
200.000 1.907
230.000 2.031
260.000 2.155
290.000 2.279
320.000 2.408
350.000 2.464
380.000 2.519
410.000 2.573
440.000 2.624
470.000 2.674
500.000 2.724
550.000 2.796
600.000 2.867
vom Mehrbetrag
bis 5.000.000 Euro
je angefangene 50.000 Euro
126
vom Mehrbetrag
über 5.000.000 Euro
bis 25.000.000 Euro
je angefangene 50.000 Euro
95
vom Mehrbetrag
über 25.000.000 Euro
je angefangene 50.000 Euro
74


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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 StRVErluÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRVErluÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 StRVErluÄndV zu Artikel 5 Nummer 14 - Tabelle A (Beratungstabelle)
...  1 Tabelle A (Beratungstabelle) Gegenstandswert bis ... Euro ...


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