(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel
1 Nummer 2, 9 und 10 tritt mit Wirkung vom 20. September 2012 in Kraft.
(3) Artikel
1 Nummer 4 und 6 Buchstabe b bis e tritt mit Wirkung vom 30. Oktober 2012 in Kraft.
(4) Artikel
1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 5 und 6 Buchstabe a und f und Nummer 8 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Dezember 2012.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 21.12.2012 BGBl. I S. 3009