Änderung § 8 MuRegV vom 20.07.2024

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§ 8 MuRegV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.07.2024 geltenden Fassung
§ 8 MuRegV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.07.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 8 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Klageregisterverordnung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3092), die zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, außer Kraft.



 
 



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