§ 15 - Netto-Leerverkaufspositionsverordnung (NLPosV)

V. v. 17.12.2012 BGBl. I S. 2699 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 11 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
Geltung ab 22.12.2012; FNA: 4110-4-18 Börsenvorschriften
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§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 15 ändert mWv. 22. Dezember 2012 NLPosV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Zugleich tritt die Netto-Leerverkaufspositionsverordnung vom 8. März 2012 (BGBl. I S. 454) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2012.



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