Artikel 4 - Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften (GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Gefahrgutverordnung See


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 GGVSee § 2, § 6

Die Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2784; 2012 I S. 122) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Nummer 3 werden nach der Angabe (VkBl. 2009 S. 775) die Wörter „, geändert durch Entschließung MSC.318(89) (VkBl. 2011 S. 990)" eingefügt.

2.
§ 6 Absatz 5 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
die Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen für erstmalige, wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen und für Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten; sofern eine Prüfstelle auch für erstmalige, wiederkehrende und außerordentliche Prüfungen und für Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten nach § 16 ODV benannt ist, nimmt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ihre Aufgaben im Benehmen mit der Benennenden Behörde nach § 2 Nummer 9 ODV in Anwendung der Vorschriften gemäß Unterabschnitt 1.8.6.6 ADR/RID wahr."

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
B. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 301
Bekanntmachung GGVSeeNB2014
... (BGBl. I S. 2784; 2012 I S. 122), 2. den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) und 3. die nach ihrem Artikel 3 ...

Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 1 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... Wörter „16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2784; 2012 I S. 122), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) geändert worden ist" durch die ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 298
Artikel 1 4. GGVSeeÄndV
... der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2784; 2012 I S. 122), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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