Artikel 5 - Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften (GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 SchSG Anlage

In Abschnitt A Unterabschnitt I der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. März 2012 (BGBl. I S. 483) geändert worden ist, werden in Nummer I.6 die Angaben zu Kapitel VI Regel 6 (1) wie folgt gefasst:

 
„Zu Kapitel VI Regel 6 (1):

Internationaler Code für die Beförderung von Schüttgut über See (IMSBC-Code) (MSC.268(85)) Angenommen am 4. Dezember 2008 (VkBl. 2009 S. 775, Anlagenband C 8145)*

-
Änderung von 2011 (MSC.318(89)) Angenommen am 20. Mai 2011 (VkBl. 2011 S. 990), korrigiert durch Bekanntmachung vom 8. August 2012 (VkBl. 2012 S. 682)".

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Artikel 2 SeeArbGEG Änderungen seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
... des Schiffssicherheitsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860), das zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715) geändert worden ist, wird ...


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