§ 4 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
(1) Abfälle sind
- 1.
- in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit,
- 2.
- in zweiter Linie
- a)
- stofflich zu verwerten oder
- b)
- zur Gewinnung von Energie zu nutzen (energetische Verwertung).
(2) Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen sind insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten.
(3) Die stoffliche Verwertung beinhaltet die Substitution von Rohstoffen durch das Gewinnen von Stoffen aus Abfällen (sekundäre Rohstoffe) oder die Nutzung der stofflichen Eigenschaften der Abfälle für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke mit Ausnahme der unmittelbaren Energierückgewinnung. Eine stoffliche Verwertung liegt vor, wenn nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, unter Berücksichtigung der im einzelnen Abfall bestehenden Verunreinigungen, der Hauptzweck der Maßnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schadstoffpotentials liegt.
(4) Die energetische Verwertung beinhaltet den Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff; vom Vorrang der energetischen Verwertung unberührt bleibt die thermische Behandlung von Abfällen zur Beseitigung, insbesondere von Hausmüll. Für die Abgrenzung ist auf den Hauptzweck der Maßnahme abzustellen. Ausgehend vom einzelnen Abfall, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, bestimmen Art und Ausmaß seiner Verunreinigungen sowie die durch seine Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und entstehenden Emissionen, ob der Hauptzweck auf die Verwertung oder die Behandlung gerichtet ist.
(5) Die Kreislaufwirtschaft umfaßt auch das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen zur Verwertung.
interne Verweise§ 25 KrW-/AbfG Freiwillige Rücknahme (vom 01.02.2007) ... 2. durch die Rücknahme die Ziele der Kreislaufwirtschaft im Sinne der §§ 4 und 5 gefördert werden und 3. die ordnungsgemäße Entsorgung der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
V. v. 17.06.2011 BGBl. I S. 1105
Artikel 1 1. BImSchV36ÄndV ... nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes zum Zweck der doppelten Gewichtung ...
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012) ... ersetzt. 2. In § 7 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 4 Absatz 1 Nummer 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes" durch die Wörter ... ersetzt. b) In Nummer 8 werden die Wörter „§ 4 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 3 ...
Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Zitate in aufgehobenen TitelnAbfallablagerungsverordnung (AbfAblV)
Artikel 1 V. v. 20.02.2001 BGBl. I S. 305; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900
§ 1 AbfAblV Anwendungsbereich ... (4) Die Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft nach den §§ 4 und 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bleiben ...
Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)
V. v. 13.09.1996 BGBl. I S. 1447, 1997 I S. 2862; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619
§ 5 AbfKoBiV Maßnahmen und Begründungen ... zur Beseitigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 und 10 bis 12 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, darzustellen. (2) ...
Düngemittelverordnung (DüMV)
V. v. 26.11.2003 BGBl. I S. 2373; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.07.2008 BGBl. I S. 1410; aufgehoben durch § 10 V. v. 16.12.2008 BGBl. I S. 2524
Eingangsformel DüMV ... vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), von denen § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) und § 3 und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1044/a15011.htm