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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung (FlRGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2013 in Kraft.

(2) Soweit dieses Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt oder Ermächtigungen ändert oder zur Verkündung im Bundesanzeiger befugt, tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2012.