Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (1. IserlohnVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32; Geltung ab 15.01.2013
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 50 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 15. Januar 2013 IserlohnV § 1, § 2, § 3, Anlage

Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1709) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Angabe „31. Juli 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. Juli 2017" ersetzt.

2.
Dem § 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Gleichstellung gilt auch für Zeugnisse, die vom 1. August 2012 bis zum Ablauf des 14. Januar 2013 erteilt worden sind."

3.
In § 3 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft." ersetzt.

4.
Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt gefasst:

„Anlage (zu § 1)

Bezeichnung des
Prüfungszeugnisses des
Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn,
Staatliche Berufsfachschule für
Fertigungstechnik und Elektrotechnik
Ausbildungsberuf,
für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung als Industriemechaniker/
Industriemechanikerin
Industriemechaniker/Industriemechanikerin
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/
Werkzeugmechanikerin
Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin
Abschlussprüfung als Elektroniker/
Elektronikerin für Betriebstechnik
Elektroniker für Betriebstechnik/
Elektronikerin für Betriebstechnik
Abschlussprüfung als Elektroniker/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
Elektroniker für Geräte und Systeme/
Elektronikerin für Geräte und Systeme
Abschlussprüfung als Mechatroniker/Mechatronikerin Mechatroniker/Mechatronikerin
Abschlussprüfung als Informations- und
Telekommunikationssystem-Elektroniker/
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin)
Informations- und Telekommunikationssystem-
Elektroniker/Informations- und Telekommunikations-
system-Elektronikerin
(IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin)
".

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2013.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

In Vertretung B. Heitzer



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