Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation (ÄApprOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.01.2013 BGBl. I S. 34 (Nr. 1); Geltung ab 15.01.2013, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 1 Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Januar 2013 1. ÄApprOÄndV Artikel 2, Artikel 4

Die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2012 (BGBl. I S. 1539) wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 Nummer 1 wird Buchstabe b1 wie folgt gefasst:

„b1)
Dem Absatz 4 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes übersteigen, ist nicht zulässig. Bei einer Ausbildung im Ausland verändert sich diese Höchstgrenze entsprechend den Maßgaben der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland um die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 dieser Verordnung aufgeführten Zuschläge. Die Zuschläge nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3 dieser Verordnung dürfen der Berechnung der Höchstgrenze nur zugrunde gelegt werden, wenn die Leistungen ausdrücklich zur Erstattung der dort genannten Kosten gewährt werden.""

2.
In Artikel 4 Nummer 25 Buchstabe c wird der neu anzufügende Absatz 9 wie folgt gefasst:

„(9) Für Studierende, die die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 spätestens in der zweiten Hälfte des Monats August 2013 aufgenommen haben, gilt die Approbationsordnung für Ärzte in der vor dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung mit Ausnahme des § 14 Absatz 6."

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die ärztliche Approbation

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ÄApprOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÄApprOÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 ÄApprOÄndV Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
... Juli 2012 (BGBl. I S. 1539) geändert worden ist, diese wiederum geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, werden folgende Sätze angefügt: „Satz 1 Nummer 3 ...


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