Artikel 6 - Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (8. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Siebten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften


Artikel 6 ändert mWv. 15. Januar 2013 7. FeVuaÄndV Artikel 2, Artikel 3

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1394) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2 Nummer 6 wird aufgehoben.

2.
Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe b wird aufgehoben.

3.
Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe a und b wird aufgehoben.

4.
Artikel 2 Nummer 18 wird aufgehoben.

5.
Artikel 2 Nummer 19 wird aufgehoben.

6.
Artikel 2 Nummer 24 wird aufgehoben.

7.
Artikel 3 Nummer 9 Buchstabe b wird aufgehoben.



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