Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag |
10 | Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung des Zugangs zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse ... | 25,00 bis 250,00 € |
20 | Erteilung einer Auskunft aus notariellen Urkunden oder Verzeichnissen ... Die Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn mehrere Stellen mit der Erteilung der Auskunft befasst sind. | 20,00 bis 200,00 € |
30 | Gewährung der Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse: | |
1. wenn keine Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder notariellem Verzeichnis ... | 10,00 € | |
2. wenn eine Anonymisierung von Inhalten erfolgt, je notarieller Urkunde oder notariellem Verzeichnis ... | 20,00 € | |
Die Gebühren betragen insgesamt höchstens 3.000,00 €, wenn die Ge- währung der Einsicht aufgrund eines Antrags erfolgt. Die Höchstgebühr gilt unabhängig davon, wie viele Stellen mit der Gewährung der Einsicht befasst sind. | | |
40 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Verwendung verschwie- genheitspflichtiger Inhalte für ein anderes Forschungsvorhaben ... | 20,00 bis 100,00 € |
50 | Entscheidung über einen Antrag auf Zustimmung zur Veröffentlichung ver- schwiegenheitspflichtiger Inhalte ... | 20,00 bis 100,00 € |
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aktuell vorher | 01.08.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2154 |