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Zitierungen von § 117b BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117b BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 39 1. BMJBBG Änderung der Bundesnotarordnung
... durch das Wort „Gesetzes" ersetzt. 2. Nach § 117a wird folgender § 117b eingefügt: „§ 117b (1) Abweichend von § 5 kann auch ... 2. Nach § 117a wird folgender § 117b eingefügt: „§ 117b (1) Abweichend von § 5 kann auch ein deutscher Staatsangehöriger zum Notar ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 105. § 117 wird aufgehoben. 106. § 117b wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird nach der Angabe „§ 5" ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... nach Satz 5 der Rechtsanwaltskammer mitzuteilen." 34. § 117b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...