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Zitierungen von § 23 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 BNotO Amtspflichtverletzung (vom 01.08.2021)
... Weise Ersatz zu erlangen vermögen; das gilt jedoch nicht bei Amtsgeschäften der in §§ 23 , 24 bezeichneten Art im Verhältnis zwischen dem Notar und seinen Auftraggebern. Im ... Hat ein Notarassessor bei selbständiger Erledigung eines Geschäfts der in §§ 23 , 24 bezeichneten Art eine Amtspflichtverletzung begangen, so haftet er in entsprechender Anwendung ...
§ 24 BNotO Betreuung und Vertretung der Beteiligten (vom 01.08.2021)
... geworden ist, wenn die Handlung bestimmt ist, Amtsgeschäfte der in den §§ 20 bis 23 bezeichneten Art vorzubereiten oder auszuführen. Im übrigen ist im Zweifel ...
§ 55 BNotO Verwahrung und Amtshandlungen bei vorläufiger Amtsenthebung (vom 01.01.2022)
... berührt jedoch die Gültigkeit der Amtshandlung nicht. Amtsgeschäfte nach § 23 kann der Notar nicht mehr ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beurkundungsgesetz (BeurkG)
G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
§ 59a BeurkG Verwahrungsverzeichnis (vom 01.01.2022)
... Der Notar führt ein elektronisches Verzeichnis über Verwahrungsmassen, die er nach § 23 der Bundesnotarordnung und nach den §§ 57 und 62 entgegennimmt (Verwahrungsverzeichnis). (2) ...

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Artikel 1 V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
§ 21 NotAktVV Verwahrungsverzeichnis
... die nach § 23 der Bundesnotarordnung und nach den §§ 57 und 62 des Beurkundungsgesetzes entgegengenommen werden, sind in das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 23 wird die Angabe „§§ 54a bis 54d" durch die Wörter „die ...
Artikel 2 NotUntAufbÄndG Änderung des Beurkundungsgesetzes (vom 06.12.2019)
... Der Notar führt ein elektronisches Verzeichnis über Verwahrungsmassen, die er nach § 23 der Bundesnotarordnung und nach den §§ 57 und 62 entgegennimmt (Verwahrungsverzeichnis). (2) Das ...