Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 27 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 93 BNotO Befugnisse der Aufsichtsbehörden (vom 01.01.2022)
... ist. Dies gilt auch für Dritte, mit denen eine berufliche Verbindung im Sinne von § 27 Absatz 1 Satz 2 besteht oder bestanden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Artikel 1 V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
§ 46 NotAktVV Generalakte
... im Sinne des § 26a Absatz 6 Satz 1 der Bundesnotarordnung, 9. Anzeigen nach § 27 der Bundesnotarordnung , 10. Prüfzeugnisse, Bescheinigungen und vergleichbare Erklärungen,  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... ist. Dies gilt auch für Dritte, mit denen eine berufliche Verbindung im Sinne von § 27 Absatz 1 Satz 2 besteht oder bestanden hat." 17. § 113 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 3 RBerNG Änderung der Bundesnotarordnung
... vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), wird wie folgt geändert: 1. § 27 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz ... „Dies gilt auch für Dritte, mit denen eine berufliche Verbindung im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 2 besteht oder bestanden hat."  ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
...  6. In § 10 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „die Kanzlei nach § 27 Abs. 1 " durch die Wörter „eine Kanzlei nach § 27 Absatz 1 oder 2" ersetzt. ... „die Kanzlei nach § 27 Abs. 1" durch die Wörter „eine Kanzlei nach § 27 Absatz 1 oder 2 " ersetzt. 7. § 15 Absatz 3 wird aufgehoben. 8. § 19a wird wie ...
 
Anzeige