Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 35 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 BNotO Verordnungsermächtigung zu Akten und Verzeichnissen (vom 09.06.2017)
...  3. die Einzelheiten der elektronischen Führung von Akten und Verzeichnissen nach § 35 Absatz 2 sowie über die Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, der ...
§ 51 BNotO Verwahrung bei Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes (vom 01.01.2022)
... für die Verwahrung einer anderen Notarkammer oder einem Notar übertragen. § 35 Absatz 1 und § 45 Absatz 2, 4 und 5 gelten entsprechend. Mehrere Notarkammern können ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Artikel 1 V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
§ 52 NotAktVV Sonderbestimmungen für Nebenakten (vom 01.01.2022)
... einer längeren Aufbewahrungsfrist gebunden. (3) Ordnet der Notar nach § 35 Absatz 6 Satz 3 der Bundesnotarordnung an, dass eine Nebenakte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Einzelfall weiter aufzubewahren ist, ...
§ 54 NotAktVV Funktionen des Elektronischen Urkundenarchivs und des Elektronischen Notariatsaktenspeichers (vom 01.01.2022)
... eine Verpflichtung besteht, 3. die strukturierte Speicherung von Hilfsmitteln ( § 35 Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung ), 4. die Erhaltung des Beweiswerts der gespeicherten elektronischen Dokumente, ohne ...

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 11 NotUntAufbÄndG Inkrafttreten (vom 06.12.2019)
... 2 Nummer 18, 30 und 32, 2. Artikel 3. (5) In Artikel 1 Nummer 3 tritt § 35 der Bundesnotarordnung am 1. Januar 2020 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942
Artikel 14 VSBGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
... Artikel 11 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) In Artikel 1 Nummer 3 tritt § 35 der Bundesnotarordnung am 1. Januar 2020 in ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... durch das Wort „Notariatsaktenspeichers" ersetzt. 33. § 35 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze ...
Artikel 2 NotBRMoG Weitere Änderung der Bundesnotarordnung
... für die Übernahme durch ein öffentliches Archiv". 2. § 35 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist bietet ...

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... anderen Stellen übermittelten oder verwahrten Daten betroffen ist." 3. Die §§ 35 und 36 werden durch folgenden Abschnitt 4a ersetzt: „Abschnitt 4a Führung ... der Akten und Verzeichnisse § 35 Führung der Akten und Verzeichnisse (1) Der Notar ist verpflichtet, Akten und ... 3. die Einzelheiten der elektronischen Führung von Akten und Verzeichnissen nach § 35 Absatz 2 sowie über die Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, der ... für die Verwahrung einer anderen Notarkammer oder einem Notar übertragen. § 35 Absatz 1 und § 45 Absatz 2, 4 und 5 gelten entsprechend. Mehrere Notarkammern können sich zur ...

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 3 RASvStG Änderung der Bundesnotarordnung
... Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird die Angabe „§§ 37 , 39 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 37 Abs. 1 und 3", der ... 2 wird die Angabe „§§ 37, 39 Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 37 Abs. 1 und 3", der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... eine Verpflichtung besteht, 3. die strukturierte Speicherung von Hilfsmitteln ( § 35 Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung ), 4. die Erhaltung des Beweiswerts der gespeicherten elektronischen Dokumente, ohne ...