Zitierungen von § 48b BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48b BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4a BNotO Bewerbung (vom 01.08.2021)
... Dies gilt nicht bei erneuten Bestellungen nach Amtsniederlegungen im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1. (2) Bewerbungen sind innerhalb der in der ...
§ 47 BNotO Erlöschen des Amtes (vom 01.08.2021)
...  2. Erreichen der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod, 3. Amtsniederlegung ( §§ 48b , 48c), 4. bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer ...
§ 48c BNotO Amtsniederlegung aus gesundheitlichen Gründen (vom 01.08.2021)
... bestellt. Die Dauer einer Amtsniederlegung nach Satz 1 ist auf die Gesamtdauer nach § 48b Absatz 1 Satz 4 anzurechnen. Im Übrigen gilt für eine Amtsniederlegung nach Absatz 1 § ... 1 Satz 4 anzurechnen. Im Übrigen gilt für eine Amtsniederlegung nach Absatz 1 § 48b Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 bis 5  ...
§ 56 BNotO Notariatsverwalter (vom 01.08.2021)
... Notariatsgeschäfte vorzunehmen. (3) Hat ein Notar sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt, so ist für die Dauer der Amtsniederlegung ... Bestellung zu beantragen. Kommt er dem nicht nach, verliert er seinen Anspruch aus § 48b Absatz 2 Satz 1 oder § 48c Absatz 3 Satz 1. (4) In den Fällen des § 39 Absatz 2 kann ...
§ 64 BNotO Dauer der Amtsbefugnis des Notariatsverwalters; Kostenforderungen (vom 01.01.2022)
... 1. ein neuer Notar bestellt worden ist, 2. der Notar, der sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt hatte, erneut bestellt worden ist oder  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 696
Artikel 1 BNotOÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... erneuten Bestellung über die Zeiten einer vorübergehenden Amtsniederlegung nach § 48b auf die bisherige Amtstätigkeit zu treffen. Sie können die Ermächtigung durch ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... auszuschreiben. Dies gilt nicht bei erneuten Bestellungen nach Amtsniederlegungen im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1. (2) Bewerbungen sind innerhalb der in der ... der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist." 42. Die §§ 48b , 48c und 49 werden wie folgt gefasst: „§ 48b Amtsniederlegung zum Zweck der ... 42. Die §§ 48b, 48c und 49 werden wie folgt gefasst: „ § 48b Amtsniederlegung zum Zweck der Betreuung oder Pflege (1) Wer als Notar ein Kind unter ... dort erneut bestellt. Die Dauer einer Amtsniederlegung nach Satz 1 ist auf die Gesamtdauer nach § 48b Absatz 1 Satz 4 anzurechnen. Im Übrigen gilt für eine Amtsniederlegung nach Absatz 1 § 48b Absatz 2 ... 48b Absatz 1 Satz 4 anzurechnen. Im Übrigen gilt für eine Amtsniederlegung nach Absatz 1 § 48b Absatz 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 bis 5 entsprechend. § 49 Strafgerichtliche Verurteilung Eine ... neue Notariatsgeschäfte vorzunehmen. (3) Hat ein Notar sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt, so ist für die Dauer der Amtsniederlegung ... seine erneute Bestellung zu beantragen. Kommt er dem nicht nach, verliert er seinen Anspruch aus § 48b Absatz 2 Satz 1 oder § 48c Absatz 3 Satz 1. (4) In den Fällen des § 39 Absatz 2 kann ... 1. ein neuer Notar bestellt worden ist, 2. der Notar, der sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt hatte, erneut bestellt worden ist oder  ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod, 3. vorübergehende Amtsniederlegung ( §§ 48b , 48c), 4. bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer ...


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