Zitierungen von § 48c BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48c BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4a BNotO Bewerbung (vom 01.08.2021)
... erneuten Bestellungen nach Amtsniederlegungen im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 . (2) Bewerbungen sind innerhalb der in der Ausschreibung gesetzten oder der von der ...
§ 39 BNotO Notarvertretung (vom 01.01.2023)
... Dies gilt auch, wenn ein Notar es unterlässt, einen Antrag nach Absatz 1 oder nach § 48c zu stellen, obwohl er aus gesundheitlichen Gründen zur ordnungsgemäßen ...
§ 47 BNotO Erlöschen des Amtes (vom 01.08.2021)
... der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod, 3. Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c ), 4. bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer im ...
§ 56 BNotO Notariatsverwalter (vom 01.08.2021)
...  (3) Hat ein Notar sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt, so ist für die Dauer der Amtsniederlegung ein Notariatsverwalter zu bestellen. ... Kommt er dem nicht nach, verliert er seinen Anspruch aus § 48b Absatz 2 Satz 1 oder § 48c Absatz 3 Satz 1 . (4) In den Fällen des § 39 Absatz 2 kann statt einer Notarvertretung ein ...
§ 64 BNotO Dauer der Amtsbefugnis des Notariatsverwalters; Kostenforderungen (vom 01.01.2022)
... ist, 2. der Notar, der sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt hatte, erneut bestellt worden ist oder 3. der vorläufig seines Amtes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... erneuten Bestellungen nach Amtsniederlegungen im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 . (2) Bewerbungen sind innerhalb der in der Ausschreibung gesetzten oder der von der ... werden. Dies gilt auch, wenn ein Notar es unterlässt, einen Antrag nach Absatz 1 oder nach § 48c zu stellen, obwohl er aus gesundheitlichen Gründen zur ordnungsgemäßen ... Behörde auch nach Ablauf dieser Frist." 42. Die §§ 48b, 48c und 49 werden wie folgt gefasst: „§ 48b Amtsniederlegung zum Zweck der ... er bereits ein notarielles Amt ausgeübt und dieses genehmigt niedergelegt hat. § 48c Amtsniederlegung aus gesundheitlichen Gründen (1) Der Notar kann sein Amt mit ... (3) Hat ein Notar sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt, so ist für die Dauer der Amtsniederlegung ein Notariatsverwalter zu bestellen. ... Kommt er dem nicht nach, verliert er seinen Anspruch aus § 48b Absatz 2 Satz 1 oder § 48c Absatz 3 Satz 1 . (4) In den Fällen des § 39 Absatz 2 kann statt einer Notarvertretung ein ... ist, 2. der Notar, der sein Amt im Rahmen des § 48b Absatz 2 Satz 1 oder des § 48c Absatz 3 Satz 1 niedergelegt hatte, erneut bestellt worden ist oder 3. der vorläufig seines ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... (§ 48a) oder Tod, 3. vorübergehende Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c ), 4. bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer im ...


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