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Zitierungen von § 51 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 51a BNotO Ablieferung verwahrter Gegenstände (vom 01.01.2022)
... In den Fällen des § 51 Absatz 1 ist der Notar verpflichtet, die Akten und Verzeichnisse sowie die ihm amtlich übergebenen ...
§ 64 BNotO Dauer der Amtsbefugnis des Notariatsverwalters; Kostenforderungen (vom 01.01.2022)
... der frühere Notar das Amt wieder oder wird dem neu bestellten Notar gemäß § 51 Abs. 1 Satz 2 die Verwahrung der Akten, Verzeichnisse, amtlich übergebenen Urkunden und ...
§ 67 BNotO Aufgaben; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... eines Amtssitzes eines Notars, 6. Änderungen der Verwahrzuständigkeit nach § 51 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 ...
§ 70 BNotO Präsident (vom 01.01.2022)
... und Mitglied des Vorstands oder mitarbeitende Person der Notarkammer ist. Im Fall des § 51 Absatz 1 Satz 4 darf zur Vertretung auch bestimmt werden, wer im Sinne des Satzes 3 geeignet und Mitglied des ...
§ 92 BNotO Aufsichtsbehörden (vom 01.03.2023)
... sich auch auf die Zuständigkeiten nach § 13 Absatz 3 Satz 1, § 40 Absatz 2 Satz 1, § 51 Absatz 2 und § 51a Absatz 1 Satz ...
§ 118 BNotO Übergangsvorschrift für Akten, Bücher und Verzeichnisse (vom 01.01.2022)
... Amtsgericht bereits vor dem 1. Januar 2022 in Verwahrung genommen hat, sind die §§ 45, 51 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 3 , § 55 Absatz 1 und § 58 Absatz 1 in ihrer am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung weiter ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beurkundungsgesetz (BeurkG)
G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
§ 58 BeurkG Durchführung der Verwahrung (vom 01.08.2021)
... nur der Notar persönlich, die Notarvertretung, der Notariatsverwalter oder der nach § 51 Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung mit der Aktenverwahrung betraute Notar verfügen. Die Landesregierungen oder die von ...

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... Tätigkeit vorgenom- men hat, steht diesem Notar der Aktenverwahrer gemäß § 51 BNotO , der Notariatsverwalter gemäß § 56 BNotO oder ein anderer Notar, mit dem der ...

Notarverzeichnis- und -postfachverordnung (NotVPV)
V. v. 04.03.2019 BGBl. I S. 187; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 3 NotVPV Angaben zu den amtlichen Tätigkeiten (vom 01.08.2022)
... einzutragen. Die Abgabe von Notariatsakten an ein Staatsarchiv ( § 51 Absatz 5 der Bundesnotarordnung ) lässt die Verwahrzuständigkeit im Sinne des Satzes 1 ...

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Artikel 1 V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
§ 41 NotAktVV Sonderbestimmungen für Verwahrungsgeschäfte
... Führt der Notar aufgrund einer Übertragung der Verwahrzuständigkeit nach § 51 Absatz 1 und 3 der Bundesnotarordnung die Verwahrungsgeschäfte eines anderen Notars fort, so soll der Buchungsnummer ein Zusatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
G. v. 23.11.2015 BGBl. I S. 2090; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Artikel 1 StNotBaWüAbwG Änderung der Bundesnotarordnung
... die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen, gemäß § 51 Absatz 1 in Verwahrung geben. (4) Die am 31. Dezember 2017 noch nicht abgeschlossenen ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... Absatz 1 Nummer 7 gerichteten Verfahren gilt § 5 Absatz 3 entsprechend." 44. § 51 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Abgabe von Akten und Verzeichnissen, deren ... nach dem Wort „Aktenverwahrung" das Komma und die Wörter „die dem Notar nach § 51 Absatz 1 und 3 übertragen sind" durch die Wörter „mit Ausnahme solcher nach § 45 Absatz ...
Artikel 2 NotBRMoG Weitere Änderung der Bundesnotarordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 51a Ablieferung verwahrter ... 3 Satz 2 wird die Angabe „4" durch die Angabe „3" ersetzt. 4. § 51 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 4 und 5 wird jeweils das Wort ... geeignet und Mitglied des Vorstands oder mitarbeitende Person der Notarkammer ist. Im Fall des § 51 Absatz 1 Satz 4 darf zur Vertretung auch bestimmt werden, wer im Sinne des Satzes 3 geeignet und Mitglied des ...
Artikel 10 NotBRMoG Änderung des Beurkundungsgesetzes
... nur der Notar persönlich, die Notarvertretung, der Notariatsverwalter oder der nach § 51 Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung mit der Aktenverwahrung betraute Notar verfügen." 10. § 75 wird ...

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... für seine Tätigkeit selbst zufließen, gelten entsprechend." 5. § 51 wird durch die folgenden §§ 51 und 51a ersetzt: „§ 51 Verwahrung ... zufließen, gelten entsprechend." 5. § 51 wird durch die folgenden §§ 51 und 51a ersetzt: „§ 51 Verwahrung bei Erlöschen des Amtes oder ... 5. § 51 wird durch die folgenden §§ 51 und 51a ersetzt: „ § 51 Verwahrung bei Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes (1) Ist das Amt ... § 51a Ablieferung verwahrter Gegenstände (1) In den Fällen des § 51 Absatz 1 ist der Notar verpflichtet, die Akten und Verzeichnisse sowie die ihm amtlich übergebenen ... eines Notars, 5. eine anderweitige Zuweisung der Verwahrzuständigkeit nach § 51 Absatz 1 Satz 2 ." 11. Dem § 70 Absatz 1 wird folgender Satz ... hat, 3. Zuständigkeiten für die Aktenverwahrung, die dem Notar nach § 51 Absatz 1 und 3 übertragen sind, 4. der Amtssitz, die Anschrift von Geschäftsstellen sowie ... Amtsgericht bereits vor dem 1. Januar 2022 in Verwahrung genommen hat, sind die §§ 45, 51 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 3 , § 55 Absatz 1 und § 58 Absatz 1 in ihrer am 31. Dezember 2021 geltenden Fassung weiter ... Urkunden eines noch in seinem Amt befindlichen Notars oder um Urkunden handelt, die auf Grund des § 51 Absatz 1 Satz 2 einem anderen Notar zur Verwahrung übergeben worden waren. In sonstigen Fällen werden ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 21 UmwRLUG Änderung der Bundesnotarordnung
... sich auch auf die Zuständigkeiten nach § 13 Absatz 3 Satz 1, § 40 Absatz 2 Satz 1, § 51 Absatz 2 und § 51a Absatz 1 Satz ...