Zitierungen von § 96 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69 BNotO Vorstand (vom 01.08.2022)
... letzten fünf Jahren nach § 14 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes in Verbindung mit § 96 Absatz 1 Satz 1 von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen wurde. (5) Die Satzung der Notarkammer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3679
Artikel 1 5. BNotOÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... das Gesetz vom 22. Juli 2005 (BGBl. I S. 2188), wird wie folgt geändert: 1. § 96 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes ...

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 3 ÜVerfBesG Änderung der Bundesnotarordnung
... (BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 96 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Auf den Rechtsschutz bei ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... „oder für die Dauer" durch das Wort „und" ersetzt. 91. Dem § 96 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) In Disziplinarverfahren gegen Notare ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
... letzten fünf Jahren nach § 14 Absatz 1 des Bundesdisziplinargesetzes in Verbindung mit § 96 Absatz 1 Satz 1 von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen wurde. (5) Die Satzung der Notarkammer ...

Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
G. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1282
Artikel 1 NotarDRNG Änderung der Bundesnotarordnung
... entsprechend § 22 des Bundesdisziplinargesetzes gehemmt." 4. § 96 wird wie folgt gefasst: „§ 96 (1) Soweit in diesem Gesetz ... gehemmt." 4. § 96 wird wie folgt gefasst: „§ 96 (1) Soweit in diesem Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist, sind die Vorschriften ...


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