Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
G. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1282
Artikel 1 NotarDRNG Änderung der Bundesnotarordnung ... die Anfechtung von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts entsprechend." 7. § 109 wird wie folgt gefasst: „§ 109 Auf das Verfahren des ... entsprechend." 7. § 109 wird wie folgt gefasst: „§ 109 Auf das Verfahren des Bundesgerichtshofs in Disziplinarsachen gegen Notare sind die ...
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