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Zitierungen von § 112 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 3 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... vor Beginn des Geschäftsjahres aufstellt." 20. Die §§ 111 und 112 werden durch die folgenden §§ 111 bis 112 ersetzt: „§ 111 ... 20. Die §§ 111 und 112 werden durch die folgenden §§ 111 bis 112 ersetzt: „§ 111 (1) Das Oberlandesgericht entscheidet im ersten ... § 63 Abs. 3 des Gerichtskostengesetzes bleibt unberührt. § 112 Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Aufgaben und Befugnisse, die den ...