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Zitierungen von § 78i BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 78i BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 63 BNotO Einsicht der Notarkammer (vom 01.01.2022)
... Verzeichnisse sowie in die in seiner Verwahrung befindlichen Urkunden zu gewähren. § 78i bleibt unberührt. (2) Die Prüfungsbefugnisse der Aufsichtsbehörde ...
§ 93 BNotO Befugnisse der Aufsichtsbehörden (vom 01.01.2022)
... sowie ihnen die für die Zwecke der Aufsicht notwendigen Auskünfte zu erteilen. § 78i bleibt unberührt. Personen, mit denen sich der Notar zur gemeinsamen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... Akten und Verzeichnisse sowie in die in seiner Verwahrung befindlichen Urkunden zu gewähren. § 78i bleibt unberührt." 9. In § 64 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ... 15. Die §§ 78 bis 78f werden durch die folgenden §§ 78 bis 78o ersetzt: „§ 78 Aufgaben (1) Die Bundesnotarkammer hat ... die Erteilung und Entziehung der technischen Verwaltungs- und Zugangsberechtigungen. § 78i Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv Der Zugang zum ... werden, sowie ihnen die für die Zwecke der Aufsicht notwendigen Auskünfte zu erteilen. § 78i bleibt unberührt. Personen, mit denen sich der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung ...
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