Zitierungen von § 71a BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71a BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 85 BNotO Einberufung der Generalversammlung (vom 26.10.2024)
...  (3) Die Satzung der Bundesnotarkammer kann in entsprechender Anwendung des § 71a Absatz 2 vorsehen, dass die Generalversammlung auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung ... auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 71a Absatz 3 entsprechend. (4) Beschlüsse der Generalversammlung können auch ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 1 ViVaJuRG Änderung der Bundesnotarordnung
... wird nach der Angabe zu § 71 folgende Angabe eingefügt: „ § 71a Durchführung der Kammerversammlung". 2. § 69b wird wie folgt ... Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5. 3. Nach § 71 wird folgender § 71a eingefügt: „§ 71a Durchführung der Kammerversammlung  ... 4 und 5. 3. Nach § 71 wird folgender § 71a eingefügt: „ § 71a Durchführung der Kammerversammlung (1) Die Kammerversammlung findet vorbehaltlich ... „(3) Die Satzung der Bundesnotarkammer kann in entsprechender Anwendung des § 71a Absatz 2 vorsehen, dass die Generalversammlung auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung ... auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 71a Absatz 3 entsprechend." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wird wie folgt ...


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