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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften (UmwRGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 USchadG § 9, § 11

Das Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 erster Halbsatz werden die Wörter „einschließlich der Fristenregelungen" gestrichen.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Die Behörde ist befugt, ein Verfahren zur Kostenerstattung bis zu fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme oder der Ermittlung des Kostenschuldners einzuleiten, wobei diese Frist ab dem jeweils späteren Zeitpunkt beginnt; Rechtsvorschriften der Länder, die längere oder keine Fristen vorsehen, bleiben unberührt."

2.
§ 11 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Für Rechtsbehelfe von Vereinigungen gegen eine Entscheidung oder das Unterlassen einer Entscheidung der zuständigen Behörde nach diesem Gesetz gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz."



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 UmwRGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwRGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 UmwRGuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 2 Nummer 1 bis 3, 4 Buchstabe b, Nummer 5 und 6, 7 Buchstabe e, die Artikel 4 , 6 Nummer 1 und 3 bis 5, Artikel 7 Nummer 1 bis 4 sowie Artikel 10 treten am 1. August 2013 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Umweltschadensgesetzes
B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Bekanntmachung USchadGNB
... vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726), 9. den am 1. August 2013 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95 ), 10. den am 7. Januar 2014 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 8. April ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 7 IndEmissRLUG Änderung des Umweltschadensgesetzes
... 1 Nummer 1 des Umweltschadensgesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist, wird wie folgt ...