Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, des
Umweltauditgesetzes, der
UAG-Zulassungsverfahrensverordnung und der UAGGebührenverordnung in der vom 29. Januar 2013 an geltenden Fassung, den Wortlaut des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom 1. Januar 2014 an geltenden Fassung sowie den Wortlaut des
Wasserhaushaltsgesetzes in der vom 1. August 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der
Seeanlagenverordnung in der vom 29. Januar 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.