Eingangsformel - Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGV)

V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 104 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
Geltung ab 29.01.2013; FNA: 51-1-31 Rechtsstellung der Soldaten
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Eingangsformel



Auf Grund des § 30 Absatz 2 in Verbindung mit § 93 Absatz 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), von denen § 30 Absatz 2 durch Artikel 3 Nummer 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen:



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