Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEBNB 2013 k.a.Abk.)

B. v. 22.01.2013 BGBl. I S. 110 (Nr. 4); Geltung ab 01.01.2013
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2013 GGVSEB Eingangsformel, § 37

Auf Grund des Artikels 6 der Verordnung vom 19. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2715 wird nachstehend der Wortlaut der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der seit dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2733) und

2.
den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Peter Ramsauer

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)



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