Änderungen an Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2013

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2014(Aufhebung)§ 3 Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2013
vom 6. Februar 2013 (BGBl. I S. 166)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2018
V. v. 16.02.2018 BGBl. I S. 206
-
Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2017
V. v. 10.02.2017 BGBl. I S. 275
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2016
V. v. 01.02.2016 BGBl. I S. 174
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2015
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 298
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2014
V. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 248

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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2012
V. v. 16.02.2012 BGBl. I S. 308
-
Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011
V. v. 15.02.2011 BGBl. I S. 265
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2010
V. v. 12.02.2010 BGBl. I S. 129
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2009
V. v. 18.02.2009 BGBl. I S. 434
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2008
V. v. 20.02.2008 BGBl. I S. 265; aufgehoben durch § 3 V. v. 20.02.2008 BGBl. I S. 265
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2007
V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3204; aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3204
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2006
V. v. 27.09.2005 BGBl. I S. 2905
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Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2005
V. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 485; aufgehoben durch Artikel 17 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
-
Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2004
V. v. 28.11.2003 BGBl. I S. 2444; aufgehoben durch Artikel 16 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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