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Artikel 1 - Ballastwasser-Gesetz (BallastWG k.a.Abk.)

Artikel 1



Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem in London am 13. Februar 2004 von der Internationalen Konferenz über Ballastwassermanagement für Schiffe angenommenen Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen) wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nach stehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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