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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität und Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PersVerkFwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PersVerkFwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PersVerkFwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... zur Geprüften Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 6 PersVerkFwFortbV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... sind in der schriftlichen Prüfung die beiden schriftlichen Teilleistungen nach § 3 Absatz 3 einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen ist als Bewertung der schriftlichen ... Prüfungsleistungen sind in der mündlichen Prüfung die Präsentation nach § 3 Absatz 5 und das Fachgespräch nach § 3 Absatz 7 einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen ... Prüfung die Präsentation nach § 3 Absatz 5 und das Fachgespräch nach § 3 Absatz 7 einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen ist als zusammengefasste Bewertung ...