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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik vom 03.04.2014

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 19 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik


Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik (BGBl. I 2013 S. 240)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)


a) Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe '(BGBl. I S. 236)' die Wörter ', die durch Artikel 19 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' eingefügt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'

 (keine frühere Fassung vorhanden)