Tools:
Update via:
Artikel 6 - Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (UntStRÄndG k.a.Abk.)
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285 (Nr. 9); Geltung ab 26.02.2013, abweichend siehe Artikel 6
6 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 7 Vorschriften zitiert
6 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 7 Vorschriften zitiert
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 1 Nummer 1 bis 5, 7 bis 10 Buchstabe a und b sowie Artikel 3 und 5 treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Februar 2013.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10511/a179679.htm