Auf Grund des §
4 Absatz 1 in Verbindung mit §
5 des
Berufsbildungsgesetzes, von denen §
4 Absatz 1 durch Artikel
232 Nummer 1 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Die
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom
24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1678) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik,".
- 2.
- Die Überschrift zu Teil 6 wird wie folgt gefasst:
„Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik".
- 3.
- Die Überschrift der Anlage 6 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik".
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.