Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung (PassVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Passverordnung


Artikel 1 wird in 8 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2013 PassV Anlage 2, Anlage 3, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 11, mWv. 1. Juli 2013 Anlage 1

Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1440) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.07.2013

1.
In der Anlage 1 zu § 1 werden in dem Passmuster Reisepass (32 Seiten) die Passbuchinnenseite 32 und der Vorsatz durch das aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Muster ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In der Anlage 2 zu § 2 werden in dem Passmuster Kinderreisepass der Aufkleber Personaldaten sowie der Aufkleber Verlängerung/Änderung durch die aus der Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.

3.
In der Anlage 3 zu § 3 wird in dem Passmuster vorläufiger Reisepass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.

4.
In der Anlage 6 zu § 4 wird in dem Passmuster vorläufiger Dienstpass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der Anlage 4 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.

5.
In der Anlage 7 zu § 4 wird in dem Passmuster vorläufiger Diplomatenpass der Aufkleber Personaldaten durch den aus der Anlage 5 zu dieser Verordnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.

6.
Die Anlage 11 wird durch die aus der Anlage 6 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PassVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 PassVuaÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 tritt am 1. Juli 2013 in ...
Anlage 1 PassVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 1
Anlage 2 PassVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 2
Anlage 3 PassVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 3
Anlage 4 PassVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 4
Anlage 5 PassVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 5
Anlage 6 PassVuaÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... In § 16 der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, werden nach dem ...