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§ 50 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland



Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.



 

Zitierungen von § 50 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 07.09.2023)
... entgegen § 48 einer Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht folgt oder 7. entgegen § 50 auf der Insel Helgoland ein Kraftfahrzeug führt oder mit einem Fahrrad ...