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Artikel 9 - Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)

Artikel 9 Inkrafttreten



(1) Soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, tritt dieses Gesetz am 1. Mai 2013 in Kraft.

(2) In Artikel 1 Nummer 6 tritt § 556c Absatz 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt Artikel 1 Nummer 6 am 1. Juli 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. März 2013.

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