Eingangsformel - Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)

V. v. 08.08.1989 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Geltung ab 01.10.1989; FNA: 9511-26 Verkehrsordnung
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Eingangsformel



Auf Grund der §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 und 6, Satz 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 6 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1987 (BGBl. I S. 541) des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1986 (BGBl. I S. 1270) und des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) wird verordnet:



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