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Anlage - Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)
V. v. 08.08.1989 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Geltung ab 01.10.1989; FNA: 9511-26 Verkehrsordnung
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Geltung ab 01.10.1989; FNA: 9511-26 Verkehrsordnung
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Anlage (zu § 3 Absatz 4) Benennung berauschender Mittel
Anlage hat 1 frühere Fassung
Mittel | Substanz |
Cannabis | Tetrahydrocannabinol (THC) |
Heroin | Morphin |
Morphin | Morphin |
Kokain | Benzoylecgonin |
Amphetamine | Amphetamin |
Designer Amphetamine | Methylendioxyamphetamin (MDA) |
Methylendioxyethylamphetamin (MDE) | |
Methylendioxymetamphetamin (MDAE) | |
Metamphetamin | Metamphetamin |
Zum gesicherten Nachweis auf das Vorhandensein der in der Tabelle genannten Substanzen im Blut gelten die jeweils aktuellen Empfehlungen der Grenzwertkommission beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr für den Bereich des Straßenverkehrs.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen V. v. 11. Mai 2023 BGBl. 2023 I Nr. 127 m.W.v. 18. Mai 2023
Frühere Fassungen von Anlage EmsSchEV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.05.2023 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besonderen Gebührenverordnung und zur Aufhebung und Änderung weiterer seeverkehrsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verordnungen vom 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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