Änderung Anlage 5 GGKostV vom 28.02.2019

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Anlage 5 GGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.02.2019 geltenden Fassung
Anlage 5 GGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.02.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 4 V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt


Gebühren (Stundensätze) der Organisationseinheiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Amtshandlungen nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.


Gebühren-
nummer | Gebührentatbestand | Stundensatz
(EUR)

(Text alte Fassung)

001 | Prüfung und Erteilung der Zulassung von Flammendurchschlagssicherungen (Ab-
satz 9.3.2.12.7
und 9.3.3.12.7 ADN). | 138

002 | Prüfung und Erteilung der Typzulassung eines Anschlusses und die Zulassung von
Probeentnahmeeinrichtungen
nach Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmung 'Probeent-
nahmeeinrichtung (geschlossen)"
und 'Probeentnahmeeinrichtung (teilweise ge-
schlossen)"
und von Flammensperren nach Abschnitt 1.2.1 ADN Begriffsbestim-
mung 'Probeentnahmeöffnung".
| 138

(Text neue Fassung)

001 | Prüfung und Erteilung der Typzulassung von Hochgeschwindigkeitsventilen,
Flammendurchschlagsicherungen sowie der Deflagrationssicherheit von Probe-
entnahmeöffnungen
und der Vorrichtung zum gefahrlosen Entspannen von
Ladetanks (Absatz 1.6.7.2.2.2 Übergangsvorschrift zu Abschnitt 1.2.1
ADN). | 138

002 | Prüfung und Erteilung der Typzulassung eines Anschlusses und die Zulassung
von Probeentnahmeeinrichtungen
nach Abschnitt 1.2.1 ADN Begriffsbestimmung
'Probeentnahmeeinrichtung (geschlossen)'
und 'Probeentnahmeeinrichtung
(teilweise geschlossen)'. | 138

003 | Prüfung
und Zulassung von elektrischen Einrichtungen hinsichtlich ihrer
Betriebssicherheit in explosionsfähiger Atmosphäre (Absatz 1.6.7.2.2.2 ADN).
| 138

 



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